Soziale Verpflichtungen des Arbeitgebers

Vor einigen Wochen kam der neu angestellte Gärtner zu mir: Seine Mutter sei gestorben, und jetzt bitte er um 50.000 Schilling (25 Euro) für die Beerdigungskosten. Da ich schon weiß, dass alle Schwestern der Mutter ebenfalls als „Mutter“ bezeichnet werden, frage ich erst einmal nach, ob es sich um die „mama mzazi“, die „Mutter, die geboren hat“, handelt. Er bejaht, und da es mein erster Fall dieser Art ist, berate ich mich mit dem Cellerar, Br.Dominicus. Danach gebe ich ihm 20.000 und ernte überschwänglichen Dank.
Kurz vor Ostern war es dann der Pförtner, dessen Schwiegervater gestorben war. Ich drückte mein Beileid aus, aber dann wartete er einfach, bis ich von selbst auf die Idee käme, dass er Geld brauchte, statt wie der Gärtner seinen Wunsch auszudrücken. Da er schon seit vielen Jahren bei uns arbeitet, erhielt er 50.000. Er bedankte sich mit einer Kniebeuge, ortsüblich, aber mir trotzdem peinlich.
Ausgerechnet am Ostersonntag Morgen rief mich Br.Petro an: „Herr Elias ist von seinem Bruder gestorben worden.“ Diesen unübersetzbaren Suaheli-Ausdruck kannte ich schon, und verstand also, dass Herr Elias von seinem Bruder verlassen worden war, indem der Bruder gestorben war. Auf Herrn Elias kommen jetzt wirklich Kosten zu, nicht nur die Busfahrt in seine Heimatstadt Dar es-Salaam (40.000 Schilling eine Fahrt), sondern auch noch die Überführung des Leichnams, da der Bruder in Südafrika gestorben ist. Ich gebe ihm erst einmal 200.000 und sage dazu, dass wir nach seiner Rückkehr besprechen, welchen Teil davon er zurückzahlt.
So ähnlich muss das im 19.Jahrhundert auch in Deutschland gewesen sein: Der Arbeitgeber entscheidet nach Gutdünken über die Sozialleistungen. Dabei gibt es zumindest für den Krankheitsfall eine funktionierende Versicherung, den NSSF. Neulich war der Mann vom NSSF da, der die Lohn- und Versicherungszahlungen an die fest angestellten Mitarbeiter kontrollierte. Es war alles in Ordnung, aber er schlug vor, wir sollten doch auch die „geringfügig Beschäftigten“ möglichst sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Ein Mitarbeiter der Verwaltung, der mit seinen 450.000 fast sechsmal so viel verdient wie ein „geringfügig Beschäftigter“ (80.000) meinte dazu etwas hochnäsig, „Heute will jeder in die Sozialversicherung, sogar die Hausmädchen.“

Eine Antwort to “Soziale Verpflichtungen des Arbeitgebers”

  1. Heidrun Kröger Says:

    Grüße von zwei Sauerländern (aus Warstein und Halver) im Norden von Mosambik, z.Zt. in Deutschland. Dein Blog ist echt gut, bringt das afrikanische Lebensgefühl gut rüber!

    In Mosambik gibt es übrigens auch Ngoni. Die sind vor etwa 80 Jahren aus Tansania eingewandert.

    mit herzlichem Gruß
    Heidrun & Oliver Kröger

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